Entwaldungsfreie Lieferketten
Das EU-Parlament hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 formell der neuen Fassung der EUDR, wie sie nach den Trilog-Verhandlungen vom 4. Dezember 2025 vorgeschlagen wurde, zugestimmt. Damit sind Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (ex 49) als relevante Erzeugnisse aus der EU-Entwaldungsvorordnung (EUDR) gestrichen.
Information für unsere Mitglieder
Am 26. Dezember 2026 trat die Verordnung (EU) 2025/2650 zur Änderung der EUDR in Kraft.
Die für unsere Branche entscheidende Änderung ist:
- Der HS-Code „ex 49“ (Bücher, Zeitungen und Druckerzeugnisse) wird aus Anhang I gestrichen.
Mit der Streichung von Kapitel 49 der Kombinierten Nomenklatur aus dem Anhang I zur EUDR gelten Druckerzeugnisse wie Bücher, Zeitungen und Bilddrucke nicht mehr als relevante Erzeugnisse im Sinne der EUDR. Verlage, die solche Erzeugnisse in den Verkehr bringen oder importieren, gelten nicht mehr als Marktteilnehmer mit entsprechenden Sorgfaltspflichten.
Im Bezug auf andere Produkte können Sorgfaltspflichten für Verlage, Buchhandel und Zwischenbuchhandel aber noch immer bestehen, etwa für sonstige Papiererzeugnisse nach Kapitel 48 der Kombinierten Nomenklatur (z.B. Notizbücher, Schreibwaren) oder andere Nonbook-Produkte.
Ob ein Erzeugnis unter die EUDR fällt oder nicht, entscheidet sich also nach der Einordnung in das entsprechende Kapitel der Kombinierten Nomenklatur, die auch für die Verzollung entscheidend ist.
Weitere Änderungen der EUDR:
- Nur Erstinverkehrbringer müssen eine Sorgfaltserklärung abgeben. Nur der erste nachgelagerte Marktbeteiligte muss deren Referenznummern sammeln.
- Anwendungsstart der EUDR für große Marktbeteiligte ist der 30. Dezember 2026.
- Kleine Unternehmen müssen ab dem 30. Juni 2027 EUDR-konform handeln.
- Neue Kategorie: „kleine und kleinste Primärerzeuger“. Diese müssen nur noch eine einmalige und vereinfachte Erklärung abgeben.
- Bis zum 30. April 2026 müssen die Auswirkungen der Vereinfachungen durch die EU-Kommission überprüft und der Verordnungstext gegebenenfalls angepasst werden.
Ihre Fragen dazu beantworten wir gerne.