EU-Entwaldungsverordnung: Standardprozess schafft Klarheit für die Buchbranche
Börsenverein veröffentlicht Empfehlungen zum Standardprozess in der Umsetzung / Referenznummern lassen sich ab sofort ans Verzeichnis Lieferbarer Bücher melden
Erstellt am 28.05.2025
Die neuen Anforderungen im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) betreffen die gesamte Wertschöpfungskette der Buchbranche, doch bislang herrscht bei vielen Unternehmen noch Unklarheit, bezüglich der Umsetzung. Nun bringt die Taskforce EUDR der IG Nachhaltigkeit in Abstimmung mit der Rechtsabteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels mehr Klarheit: Um den einzelnen Unternehmen hilfreich im unübersichtlichen Geflecht der neuen Sorgfalts- und Dokumentationspflichten zur Seite zu stehen, hat sie eine Empfehlung für den Standardprozess zur Erfassung der relevanten Informationen veröffentlicht. Der Nachweis über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten lässt sich künftig einfach über das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (VLB) melden.
Analog der EU-Verordnung wird auch im Leitfaden des Börsenvereins zwischen „Marktteilnehmer“ und „Händlern“ sowie für KMU oder Nicht-KMU unterschieden. Kurz gefasst lautet die Empfehlung: Die Unternehmen sollten beim Einkauf der Papier- und Covermaterialien darauf achten, dass für diese bereits von den Lieferanten Sorgfaltserklärungen abgegeben wurden. Die dadurch erhaltenen Referenz- und Prüfnummern können sie je nach Unternehmensart für die eigene Sorgfaltserklärung verwenden oder zum Nachweis an das VLB melden. Der Technologie- und Informationsanbieter MVB hat hierfür neue Datenfelder in seine Metadatenbank integriert: „EUDR Referenznummern der Sorgfaltserklärungen“ ist ab heute im Bereich „Zusatzinformationen“ zu finden. Dort können beide Nummernarten gemeldet werden.
„Mit der heutigen Veröffentlichung des Leitfadens zur EUDR-Umsetzung ist für die Branche eine wichtige Basis geschaffen. Auch wenn es in der gesetzlichen Ausgestaltung noch einzelne Unschärfen gibt, konnten bereits zentrale Fragen geklärt werden, die uns nun ermöglichen, mit der praktischen Umsetzung zu beginnen. Wir verstehen diesen Weg als einen agilen Prozess, der kontinuierliche Anpassung und gemeinsames Lernen erfordert. Entscheidend ist: Wir müssen nicht abwarten, sondern wir können starten. Mit Klarheit in den ersten Schritten, mit Offenheit für Weiterentwicklung und mit dem Vertrauen darauf, dass wir als Branche diesen Weg gemeinsam verantwortungsvoll gestalten“, sagt Mariam En Nazer, Sprecherin der IG Nachhaltigkeit und Mitglied der Taskforce EUDR.
Ab Ende Dezember 2025 müssen Unternehmen nachweisen, dass die über sie angebotenen Bücher auf Basis von Holz nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen – so sieht es die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte vor. Für kleine und Kleinstunternehmen kann es eine Fristverlängerung bis Ende Juni 2026 geben. Die neue Umsetzungsempfehlung für die Buchbranche basiert auf der Einschätzung der Rechtsabteilung des Börsenvereins sowie der Taskforce EUDR, welche Pflichten für die einzelnen Akteure im Normalfall entstehen. Sie steht Verbandsmitgliedern neben weiteren hilfreichen Informationen zum kostenlosen Download über die Website des Börsenvereins zur Verfügung: www.boersenverein.de/EUDR
Details zur Umsetzung des Leitfadens werden in der nächsten Metadaten-Lounge am 25. Juni 2025 um 16 Uhr per Zoom vorgestellt. Die Anmeldung ist hier möglich.
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