- Aufnahmeformular
- Vollmitgliedschaft für Buchhandlungen und Antiquariate
- Vollmitgliedschaft für Verlage
- Vollmitgliedschaft für Zwischenbuchhandlungen und Softwareanbieter
- Partnermitgliedschaft für Dienstleister der Branche
- Internationale Mitgliedschaft
- Schnupperangebot
- Mitgliedschaft für Buchverkaufsstellen in NRW
- Mitgliedsbeiträge
Vollmitgliedschaft für Zwischenbuchhandlungen und Softwareanbieter
Mit Fortschreiten der Digitalisierung stellt der Zwischenbuchhandel längst nicht nur Lager und Logistik für seine Kunden sicher. In diesem Sektor haben sich auch Technologieanbieter hervorgetan, die die Geschäftsmodelle der Buchbranche mit ihren Software- und IT-Lösungen zukunftsfähig machen. Als Vollmitglied im Börsenverein tragen Sie zur Stärke des Verbands und der gesamten Branche bei und profitieren von einer hilfsbereiten Gemeinschaft und vielen konkreten Vorteilen. Die Vielfalt unserer Mitglieder macht uns zum geschätzten Sprachrohr der Buchbranche. Als Berufsverband setzen wir uns für wirtschaftlich und politisch optimale Rahmenbedingungen im Sinne unserer Mitglieder ein. Dazu gehört insbesondere die Mittelstandsförderung, die Erhaltung der Buchpreisbindung und ein faires Urheberrecht.
Vorteile der Vollmitgliedschaft für Zwischenbuchhandlungen und Softwareanbieter
- Teilnahme an unseren Interessensgruppen, Austausch innerhalb der Sparte und spartenübergreifend. Generelle Teilhabe an der Gremienarbeit
- Zugang zu Mitgliederversammlungen und Branchenevents
- Erhalt der Newsletter des Börsenvereins mit aktuellen Themen und Marktforschungsdaten
- Kostenloser Rubrikeintrag im Börsenblatt zur Frankfurter Buchmesse
- Kostenfreies Jahresabonnement des Fachmagazins Börsenblatt sowie Zugang zu Börsenblatt Plus
- 50 Prozent Rabatt auf Anzeigen im Börsenblatt (Print und online)
- Zugang zu Fachinformationen, Marktforschungsdaten, Merkblättern & Musterverträgen im internen Mitgliederbereich
- Kostenloser Profileintrag in der Branchenpartnerdatenbank des Börsenvereins
- Auflistung der Dienstleistungen im Digitalen Wissens-Hub zur besseren Sichtbarkeit Ihrer Services
- Möglichkeit zur Veröffentlichung eines redaktionellen Beitrags im digitalen Wissenshub
- Regionale Unterstützung durch die Landesverbände
- Zugang zu exklusiven Fachinformationen, Merkblättern und Musterverträgen im internen Mitgliederbereich
- Regionale und überregionale Weiterbildungsmöglichkeiten in unserem Seminarportal
- Exklusive Sonderkonditionen über unser Vorteilsprogramm seitenreich
- Zuteilung einer buchhändlerischen und verlegerischen Verkehrsnummer sowie einer kostenlosen Globalen Lokalisationsnummer (GLN)
- Vergünstigte Teilnahme am BAG-Abrechnungsverfahren
- Beratung (GEMA-Vertragshilfe) und Vergünstigung in Bezug auf GEMA-Tarife: 20 Prozent Ermäßigung für Musiknutzung in folgenden Fällen:
- GEMA-Musik auf Veranstaltungen
- GEMA-Musik als Hintergrundmusik in Buchhandlungen
- Weitere Informationen zur GEMA finden Sie hier.
- Kostenloser Premiumeintrag der Firma in das Adressbuch für den Deutschsprachigen Buchhandel (ADB)
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft als Zwischenbuchhandlung oder Softwareanbieter
1. Sie führen eine örtliche Niederlassung mit den üblichen Öffnungszeiten und betreiben einen Webshop.
2. Sie stellen als B2B-Händler die analoge und digitale Infrastruktur der Buchbranche sicher. Der Transport von Gegenständen und Softwarelösungen steht in Ihrem Unternehmen an erster Stelle.
3. Sie nutzen bibliographische Hilfsmittel.
4. Sie führen das Unternehmen im Hauptgewerbe nach kaufmännischen Gesichtspunkten und gewährleisten eine fachliche Beratung.
Mitgliedsbeitrag
Kleine Firmen zahlen weniger, große Unternehmen mehr: Die Mitgliedsbeiträge im Börsenverein sind nach den Netto-Vorjahresumsätzen gestaffelt. Weil es neben dem Bundesverband auch mehrere Landesverbände gibt, die in den einzelnen Regionen mit eigenen Beratungsangeboten aktiv sind, setzt sich der Mitgliedsbeitrag aus einem Beitrag für den Bundesverband und einem Beitrag des jeweiligen Landesverbands zusammen. Mitglieder der Fachgruppe Zwischenbuchhandel ziehen hierfür nur die Hälfte des Netto-Vorjahresumsatzes heran, da keine Endverbraucher bedient werden.
Bei Softwareanbieter gilt folgende Regelung: Der buchspezifische Netto-Jahresumsatz aus der Buchbranche wird als Bemessungsgrundlage veranlagt, vorausgesetzt die Umsätze lassen sich differenziert ermitteln.
Hier können Sie Ihren Beitrag ausrechnen:
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