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E-Rechnung: Nützliche Links und Anbieter

Ab 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen. Hier finden Sie nützliche Links und Anbieter für E-Rechnungen. | Ein Beitrag des Börsenvereins
Erstellt am 25.11.2024


Was versteht man unter einer E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (gem. § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG-E). Sie hat dem europäischen Rechnungsstandard EN16931 zu entsprechen. Ab wann E-Rechnungen verpflichtend sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Für alle Fragen, die Sie sich rund um das Thema „E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber“ stellen, hat das Beschaffungsamt des BMI eine umfassende Informationsseite zusammengestellt. Der sogenannte B2G-Bereich (Business-to-Government) unterscheidet sich insbesondere vom B2B-Bereich durch die Schnittstellen wie bspw. Peppol oder OZG-RE, über die die elektronische Rechnungsübermittlung erfolgt. Durch Video-Tutorials, FAQs, einen Überblick über die Handhabe in den einzelnen Bundesländern und vielem Mehr wird Ihnen hier der Weg durch den Dschungel geebnet.

Auch für den B2B-Bereich hat das hierfür zuständige BMF, auf die Fragestellungen vieler deutscher Unternehmer*innen hin, ein FAQ veröffentlicht. Eine noch umfassendere Darstellung, beispielsweise zu den Themen: Format, Übermittlungsweg und Aufbewahrung, kann man zusätzlich einem BMF-Schreiben vom 15.10.2024 entnehmen sowie den Ergänzungen vom 15.10.2025 zur Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses.


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