Grundsätze zum fairen Umgang mit KI in der Buchbranche
Ethisch und verantwortungsvoll: Die PG Digitale Distribution hat einen Punkteplan erstellt, der Unternehmen als Blaupause für eine freiwillige Selbstverpflichtung im Umgang mit KI dienen soll. | Ein Beitrag der PG Digitale Distribution / IG Digital
Erstellt am 02.05.2024
Blaupause für eine KI-Selbstverpflichtung durch Unternehmen
Unternehmen wünschen sich Regeln und Richtlinien für den Umgang mit künstlicher Intelligenz, um nach Möglichkeit ethisch, rechtlich und verantwortungsvoll zu handeln, Risiken zu managen und damit das Vertrauen der Nutzer*innen zu erhalten. Die Peergroup Digitale Distribution der Interessengruppe Digital hat in einer „freiwilligen Selbstverpflichtung“ sieben Punkte zusammengetragen, die (auch auszugsweise) als Blaupause für den Umgang mit KI für Unternehmen dienen können. Ziel ist es, ein einheitliches Verständnis und Transparenz für den Umgang mit KI in der Branche zu etablieren.
„Für einen fairen Umgang mit generativer KI bekennen wir als Unternehmen uns zur Einhaltung folgender Grundsätze:
- Ziel des Einsatzes generativer-KI-Tools ist die Unterstützung und Verbesserung der gesamten Wertschöpfungskette des Verlegens und des Vertriebs von Büchern und Spoken-Word-Content. Generative-KI-Tools sollen Verlage, Autor*innen, Sprecher*innen und andere Urheber*innen jedoch nicht grundsätzlich ersetzen.
- Generative-KI-Tools können bei der Erstellung von Inhalten und im Vertrieb eingesetzt werden. KI-generierte (AI-generated) Inhalte, Inhalte, die unter Mitarbeit von KI (with the collaboration of AI) entstanden sind, sowie KI-assistierte (AI-assisted) Inhalte werden in den Metadaten der jeweiligen Produkte als solche ausdrücklich gekennzeichnet.
- Bücher, E-Books, Audiobooks sowie alle weiteren Inhalte, die vollständig oder wesentlich mit generativer KI erstellt werden, unterliegen denselben Grundsätzen, Qualitätsstandards und Sorgfaltspflichten, wie solche, die ohne den Einsatz von KI erstellt wurden. Inhalt, Herkunft und Wahrheitsgehalt KI-generierter Inhalte unterliegen der gleichen Sorgfaltsprüfung wie nicht KI-generierte Inhalte. Ungeprüfte Inhalte werden nicht veröffentlicht.
- Generative-KI-Tools dürfen nicht mit sensiblen Daten (wie personenbezogene Daten) angereichert werden. Urheberrechtlich geschützte Inhalte werden nur im Sinne von Rechteinhabern für das Training generativer KI-Modelle verwendet. Opt-Out-Erklärungen im Sinne von § 44b Urhebergesetz (UrhG) werden respektiert.
- Für Anwender*innen und Nutzer*innen werden systemtechnische Entwicklungen und Funktionen im Bereich generativer KI transparent gemacht. Beispiel: „Wir nutzen das System X im Bereich generativer KI für die Erstellung von Y.“
- Inhalte von Dritten (z.B. von Verlagen) werden nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung für die Entwicklung von KI-Anwendungen verwendet.
- Die verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette werden sich auf Standards verständigen, wie die Informationen über KI-Einsatz im Herstellungsprozess von Content via Metadaten transportiert werden. Wie Informationen zur KI-bezogenen Verwendung von Metadaten oder Produkt-Assets auf Metadaten oder Produkt-Asset-Ebene gekennzeichnet werden, wird ebenfalls zwischen den Handelsstufen und den Teilnehmern an der Wertschöpfungskette vereinbart werden. Ziel ist weiterhin ein reibungsloser Austausch von Produktinformationen und von Assets im Angebots- und Verkaufsprozess.“
Ihnen fehlt ein wichtiger Punkt oder Sie haben eine Rückfrage? Melden Sie sich gerne bei Carsten Wehmeyer, dem Leiter der PG Digitale Distribution unter Carsten.Wehmeyer@vva-arvato.de.
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