Statement von Peter Kraus vom Cleff zum Rechtsstreit GEMA gegen OpenAI
Erstes europäisches Urteil im KI-Streit zugunsten der Kreativen / GEMA gewinnt Rechtsstreit gegen KI-Anbieter OpenAI / Hauptgeschäftsführer Peter Kraus vom Cleff kommentiert
Erstellt am 12.11.2025
OpenAI wurde wegen der Nutzung gemapflichtiger Liedtexte durch ChatGPT verurteilt. Das Landgericht München sieht in der Verwendung der neun bekannten Lieder durch ChatGPT eine Verletzung des Urheberrechts.
Peter Kraus vom Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, dazu:
„Der Börsenverein begrüßt die Entscheidung des Landgerichts, mit der erstmals in Europa ein großer KI-Anbieter für die ungenehmigte Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke haftbar gemacht wird. Wir können nur hoffen, dass die bisherige Wehrlosigkeit von Kreativen und Kulturschaffenden hinsichtlich der ungefragten und unbezahlten Ausbeutung ihrer Leistungen durch dieses und künftige weitere Gerichtsurteile ein Ende findet. Ohne die massenhafte Nutzung fremden geistigen Eigentums hätten sich KI-Plattformen keine Milliardenmärkte erschließen können. Deshalb ist der Erwerb von Lizenzen für das Training mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ein Gebot von Angemessenheit und Fairness.“