E-Rechnung: Wann sie verpflichtend wird und welche Formate zulässig sind
Das Wachstumschancengesetz sieht u.a. die Einführung von E-Rechnungen im inländischen B2B-Bereich vor: Ab 1. Januar 2025 sollen alle Unternehmen verpflichtet sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. | Ein Beitrag des Börsenvereins
Erstellt am 05.06.2024
Die Nutzung von E-Rechnungen bietet auch für unsere Branche erhebliche Möglichkeiten für effizienteres Arbeiten. Die Umstellung auf E-Rechnungen bedeutet aber auch Herausforderungen in technischer Hinsicht (Formate), in Form einer Integration in bestehende Systeme und in der Schulung von Mitarbeitenden.
Was versteht man unter einer E-Rechnung? Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (gem. § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG-E). Sie hat dem europäischen Rechnungsstandard…
Sie möchten weiterlesen?
Bitte loggen Sie sich ein. Als Mitglied im Börsenverein erhalten Sie Zugriff auf alle Exklusiven Inhalte.
Unsere Partner bieten Dienstleistungen und Beratung zu diesem Thema an:
Das könnte Sie auch interessieren: