Das Buchpreisbindungsgesetz, das in Deutschland am 1. Oktober 2002 in Kraft getreten ist, hat den Sammelrevers noch nicht ganz außer Kraft gesetzt. Da das Buchpreisbindungsgesetz kaum Sanktionen bei Verstößen kennt (nur Unterlassung und „Ersatz des durch die Zuwiderhandlung entstandenen Schadens“, § 9 Abs. 1 BuchPrG), enthält der Sammelrevers, den das Büro Fuhrmann Wallenfels & Partner in Wiesbaden betreut, eine (buchhandelsinterne) Vertragsstrafenregelung. Viele Verlage, die die Preise ihrer Fachzeitschriften nach § 30 GWB binden, haben sich zu einem „Fachzeitschriften- Sammelrevers“ zusammengeschlossen, der Bestandteil des noch bestehenden Sammelreverses 2002 ist. Unter A findet sich die „Vertragsstrafenverpflichtung“, unter B die „Preisbindung für Fachzeitschriften“.