Am Ende eines langjährigen Streits um Rabatte zwischen einzelnen Verlagen und den Barsortimenten (Verteilungskonflikt) gelang es dem Börsenverein 1984 durch das Spartenpapier („Verhaltensgrundsätze des Buchhandels“) einen Grundkonsens der Sparten zu erzielen, der Regeln für die Beziehungen zwischen Verlegern, Zwischenbuchhändlern und Bucheinzelhändlern enthält. Die endgültige, mit dem Bundeskartellamt abgestimmte, Fassung, erschien als redaktionelle Beilage im „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel“ 7/1985. Inzwischen ist das Spartenpapier in Vergessenheit geraten, aber manche seiner Regeln haben Eingang ins Buchpreisbindungsgesetz von 2002 gefunden.