Barrierefreiheit

Taskforce Barrierefreiheit

aktiv für Branchenlösungen

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt müssen Webshops, E-Books und E-Reader barrierefrei gestaltet sein – sodass blinde und sehbehinderte Menschen sie ohne Abstriche mithilfe assistiver Technologien nutzen können.

„Gemeinsam können wir den Zugang zu Wissen und Literatur für seh- und lesebehinderte Menschen erleichtern – das ist unser gesellschaftlicher Auftrag und kann uns Chancen eröffnen.“

— Julia Schengber, Rowohlt Verlag, Sprecherin der Taskforce Barrierefreiheit (2023)

Der Börsenverein begleitet und unterstützt die Mitglieder auf diesem Weg mit der Arbeit der im Dezember 2020 eingesetzten Taskforce. Diese versammelt Expertise für dieses Thema, gibt konkrete Empfehlungen, begleitet die nationale Gesetzgebung politisch und sucht den Austausch mit europäischen und internationalen Partnern. Die enge Verzahnung mit den Interessengruppen und Ausschüssen im Börsenverein, insbesondere der IG Digital und der IG Produktmetadaten, ist für die Arbeit der Taskforce zentral.

„Es sollte Qualitätsanspruch, Bedürfnis und Common Sense werden, dass Chancengleichheit auch innerhalb einer Wertschöpfungskette zum Standard wird. Wir möchten allen Akteurinnen und Akteuren der Buchbranche dabei Angst vor vermeintlichen Hürden nehmen und gemeinsam best practices erarbeiten.“

— Dana Minnemann, dzb lesen, Sprecherin der Taskforce Barrierefreiheit (2020)

Mehr Informationen zu den Anforderungen an den Online-Handel, E-Books und Lesegeräte finden Sie hier sowie in der deutschen Übersetzung des von der Fondazione LIA herausgegebenen Handbuch „E-Books ohne Barrieren. Auf dem Weg in eine barrierefreie, digitale Zukunft!“:

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