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Die neuen Anforderungen im Rahmen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) betreffen die gesamte Wertschöpfungskette der Buchbranche, doch bei vielen Unternehmen herrscht noch Unklarheit bezüglich der Umsetzung.
Um den einzelnen Unternehmen hilfreich im unübersichtlichen Geflecht der neuen Sorgfalts- und Dokumentationspflichten zur Seite zu stehen, haben die Taskforce EUDR der IG Nachhaltigkeit und unsere Rechtsabteilung eine Empfehlung für den Standardprozess zur Erfassung der relevanten Informationen entwickelt.
Im Kern geht es darum, die zum Nachweis der Entwaldungsfreiheit notwendigen Referenz- und Prüfnummern über die Titelmeldung in ONIX und VLB an die Branche weiterzugeben. Damit können Verlage den nachgelagerten Marktteilnehmern wie Händlern und Barsortimenten mit einer Meldung die Informationen übermitteln, die diese zur Erfüllung ihrer eigenen Pflichten benötigen.
Die Empfehlung für einen Standardprozess reduziert nicht die Verpflichtungen, die aus der EUDR für Unternehmen der Branche entstehen.
Bei Büchern muss also ab 30.12.2025 in der Regel mindestens eine Referenz- und Prüfnummer in den Titeldaten von ONIX oder im VLB enthalten sein.
Ausnahmen:
- Der Verlag war am 31.12.2020 als Klein- oder Kleinstunternehmen niedergelassen; dann müssen die Referenz- und Prüfnummer erst ab dem 30.6.2026 angegeben werden. Händler und Barsortimenter können von ihren Lieferanten einen Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen verlangen.
- Ein Buch und die darin enthaltenen (holzbasierten) Materialien sind nachweislich vor dem Wirksamwerden der EUDR am 30.12.2025 erzeugt worden. Der Nachweis muss vom Verlag geführt werden, z.B. durch entsprechende Lieferunterlagen.
Tipps für Verlage
Bücher sind laut EUDR relevante Erzeugnisse. Dadurch sind Verlage die ersten, die ein relevantes Erzeugnis auf den Markt bringen und damit immer Marktteilnehmer, die dafür haften, dass diese Bücher…
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