„Junge Nachwuchskräfte sind es, denen mit ihren vielfältigen Kompetenzen die Zukunft gehört: Jede und jeder dieser jungen Menschen wird gebraucht! Lassen Sie uns mit ihnen und jetzt auch mithilfe des Bundesprogramms gemeinsam die Zukunft gestalten“
— Monika Kolb - Bildungsdirektorin des Börsenvereins
Unternehmen, die bisher keinen oder keine Ausbilder*in in Vollzeit beschäftigen oder deren Vollzeit-Ausbilder*in in naher Zukunft in Rente geht, erhalten vom Sozialwerk des Deutschen Buchhandels die einmalige Fördersumme von 400 Euro.
Mit dem Geld können angehende Ausbildende die IHK-Prüfungen und/oder ein Vorbereitungsseminar zur Prüfung und die entsprechenden Materialien finanzieren. Auch Privatpersonen können die Förderung beantragen, wenn sie in einem Unternehmen der Buchbranche angestellt sind.
Für Kandidat*innen, die am nächsten Vorbereitungsseminar vom 27. Mai bis 31 Mai.2021 am mediacampus frankfurt teilnehmen, stockt der Förderverein Berufsbildung im Börsenverein die einmalige Fördersumme auf.
Sichern Sie sich jetzt Ihre Förderung zur Ausbildung mit dem Bundesprogramm «Ausbildungsplätze sichern». Beantragt werden können die Gelder bei Ihrer zuständigen Bundesagentur für Arbeit. Diese Förderung wurde bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Wir haben Ihnen die Informationen noch einmal zusammengefasst:
Ausbildungsprämie: 2.000 € für den Erhalt des Ausbildungsniveaus
Unternehmen, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
Ausbildungsprämie plus: 3.000 € für die Erhöhung des Ausbildungsniveaus
Unternehmen, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
Voraussetzungen für die Ausbildungsprämie und die Ausbildungsprämie plus
Der Umsatz Ihres Betriebes ist seit April 2020 gegenüber dem jeweiligen Zeitraum im Jahr 2019 entweder in 2 aufeinanderfolgenden, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monaten um durchschnittlich 50 Prozent zurückgegangen oder in 5 zusammenhängenden, vor dem Ausbildungsbeginn liegenden Monaten um durchschnittlich 30 Prozent zurückgegangen. Wurde Ihr Betrieb nach April 2019 gegründet, kann bei beiden Varianten alternativ der Durchschnitt des jeweiligen Zeitraums für 2020 mit dem Durchschnitt der Umsätze der Monate November und Dezember 2019 verglichen werden.
Ausbildungsprämie: 4.000 € für den Erhalt des Ausbildungsniveaus
Unternehmen, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
Ausbildungsprämie plus: 6.000 € für die Erhöhung des Ausbildungsniveaus
Unternehmen, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
Zum 1. Juni 2021 erfolgt bei den Ausbildungsprämien auch eine Erweiterung der Unternehmensgröße: Gefördert werden können dann kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeiter*innen (bislang bis zu 249 Mitarbeiter*innen).
Als neue Leistung wird ein „Lockdown II-Sonderzuschuss“ für Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeiter*innen eingeführt. Dieser wird einen einmaligen Zuschuss von 1.000 Euro je Azubi beinhalten, wenn die Geschäftstätigkeit aufgrund coronabedingter behördlicher Anordnung eingestellt oder nur in geringem Umfang weitergeführt werden konnte, die Ausbildung aber gleichwohl an mindestens 30 Tagen fortgesetzt wurde.
Zudem gibt es Förderungen in Form von Zuschüssen zur Ausbildungsvergütung bei der Vermeidung von Kurzarbeit und Übernahmeprämien.
Alle Informationen zum Bundesprogramm und den jeweiligen Formularen
Die Antragsformulare für das Jahr 2021 sind bisher noch nicht verfügbar.