Der AI Act: Ein wichtiger erster Schritt für die Branche
 Die EU reagiert mit der weltweit ersten umfassenden Regelung für Künstliche Intelligenz auf die zunehmende Verbreitung von KI-basierten Tools, wo bisher ein klarer gesetzlicher Rahmen fehlte. | Ein Beitrag des Börsenvereins
Erstellt am 29.02.2024
Nach der Zustimmung des EU-Rates im Februar hat am 13. März 2024 das europäische Parlament dem neuen KI-Gesetz grünes Licht gegeben. Die Parlamentarier haben mehrheitlich für eine Regulierung künstlicher Intelligenz gestimmt. Der sogenannte AI Act ist die weltweit erste umfassende Regelung für Künstliche Intelligenz (KI). Europaparlament, Rat und Europäische Kommission haben sich nach langen Verhandlungen auf die wesentlichen Inhalte des AI Act geeinigt.
Für den Einsatz künstlicher Intelligenz sollen in Zukunft abgestufte Regeln gelten. Bestimmte Arten von KI sind in der EU zukünftig im Einklang mit den Grundrechten ganz verboten. Verschärfte Vorgaben soll es für "Hochrisiko-KI" geben, die etwa bei kritischer Infrastruktur, Sicherheitsbehörden und Personalgewinnung zum Einsatz kommt.
Anbieter von generativer KI, die auf künstlerische, kreative und publizistische Inhalte als Ausgangsmaterial zurückgreift, sind durch den AI Act zudem gesetzlich zur Transparenz verpflichtet. Dies soll ausdrücklich Rechteinhaber*innen in die Lage versetzen, ihre Urheberrechte auszuüben und durchzusetzen. Rein KI-generierte Inhalte müssen als solche gekennzeichnet werden. Einige zentrale Punkte zur Nutzung geschützter Werke durch KI sind allerdings nach wie vor ungeregelt, wie die Frage nach der Vergütung von Inhalten, die in generative KI fließen.
In einem von der International Publisher Association (IPA) organisierten Webinar stellten KI-Expert*innen die wesentlichen Grundpfeiler des von der EU vorgesehenen Gesetzes vor und diskutierten Stärken und Schwächen des AI Acts.
Jessica Sänger, Vorsitzende des IPA-Urheberrechtsausschusses und Direktorin für Europäische Angelegenheiten im Börsenverein, moderierte das Gespräch mit Quentin Deschandelliers (FEP), Catherine Blache (SNE) und Claudia Russo (STM).
Quentin Deschandelliers ist Jurist bei der Federation of European Publishers, die auf EU-Ebene 29 nationale Buchverlegerverbände in Europa vertritt. Er koordiniert die Arbeit zu Fragen des Urheberrechts und der digitalen Politik in der FEP.
Catherine Blache kam 2003 aus der Verlagsbranche zum französischen Verlegerverband (Syndicat National de l'Edition). Sie ist dort im Auftrag der französischen Buchverleger für europäische und internationale Angelegenheiten zuständig und gleichzeitig Vorstandsmitglied der Federation of European Publishers.
Claudia Russo ist STMs Regionalmanagerin für öffentliche Angelegenheiten der EU. Sie unterstützt die STM und ihre Mitglieder beim Sammeln politischer Informationen, bei der Entwicklung von Public Affairs-Strategien und bei der Kontaktaufnahme mit europäischen Institutionen und Interessengruppen.
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