Initiativen des Börsenvereins und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins

Eine Übersicht der Projekt-Webseiten des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

E- Books sind elektronische Bücher. Sie können vom Nutzer mittels eines elektronischen Geräts wahrgenommen oder gelesen werden, z.B. über ein Mobiltelefon, ein Tablet, einen PC oder ein spezielles Lesegerät.

E- Books unterliegen einer Preisbindung, wenn sie dem Leser einen dauerhaften Zugriff  ermöglichen und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags-, oder buchhandelstypisch anzusehen sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 BuchPrG). Dass E-Books herkömmlichen Büchern grundsätzlich gleichstehen, hat der Gesetzgeber mit seiner jüngsten Neureglung des BuchPrG vom 1. September 2016 ausdrücklich klargestellt. Die überwiegende Zahl der von Verlagen herausgegeben und über den Buchhandel vertriebenen E- Books unterfällt damit dem Anwendungsbereich des BuchPrG – nicht anders als gedruckte Bücher auch.

Aus Sicht des Verlages bedeutet dies: Der Verleger muss wie bei Printprodukten  einen Preis für das E-Book festlegen und geeigneter Weise veröffentlichen; üblicher-, und sinnvollerweise geschieht dies über das Verzeichnis Lieferbarer Bücher. Viele Verlage orientieren sich bei der Festsetzung am Preis des Taschenbuches oder machen einen Abschlag von ca. 20 % des gebundenen Buches. Das ist möglich, preisbindungsrechtlich aber nicht vorgeschrieben: grundsätzlich ist der Verleger bei der Preisfestsetzung frei.

Aus Sicht des Händlers bedeutet E- Book- Preisbindung, dass er den vom Verlag festgesetzten Preis weder über-, noch unterschreiten darf. Diese Regelung gilt ausnahmslos für alle Händler, unabhängig davon, ob es sich um einen stationären Buchhändler mit Online- Shop  oder um ein global agierendes Internet – Unternehmen handelt. Spätestens seit der Reform des BuchPrG im Jahre 2016 steht fest, dass auch grenzüberschreitende Verkäufe aus dem Ausland nach Deutschland einer Preisbindung unterliegen (§ 3 BuchPrG).

Für E-Books gelten im Übrigen auch die sonstigen Bestimmungen des BuchPrG, so u.a. die Vorschriften zu Sonderpreisen und Nachlässen. Praktisch wichtig ist der  Serienpreis, den ein Verlag festsetzen kann, wenn er ein E- Book und ein inhaltsgleiches Buch im Bundle anbieten will; der festgesetzte Serienpreis darf dann unterhalb der Summe der jeweiligen Einzelpreise liegen. Auch bei E-Books darf die Preisbindung frühestens 18 Monate nach Erscheinen aufgehoben werden. Innerhalb dieser Zeitspanne sind Preisänderungen zwar erlaubt, sie müssen aber – wie bei gedruckten Büchern – dem Handel rechtzeitig kommuniziert werden, die zeitlich befristete Preisreduzierung gilt dann für alle Händler.

Nicht alle Angebote, die sich unter den vom Gesetzgeber nicht definierten Begriff „E Book“ fassen lassen, unterliegen einer Preisbindung. Aus dem Anwendungsbereich heraus fallen zum einen Produkte, bei denen multimediale oder audiovisuelle Elemente im Vordergrund stehen; sie sind ebenso wenig preisbindungsfähig wie Hörbücher oder Spielfilme. Ebenfalls keiner Preisbindung unterliegen Angebote, auf die der Nutzer keinen dauerhaften, sondern nur temporären Zugriff hat, so wie dies bei den meisten Flatrate- Modellen der Fall ist. Denn die Buchpreisbindung greift nur beim Kauf eines Buches-bzw. bei einem kaufähnlichen Geschäft – nicht aber bei Nutzungsmodellen, die einer Miete oder Leihe vergleichbar sind. Aus dem Anwendungsbereich des BuchPrG fallen außerdem: Elektronische Datenbanken, bei denen die Recherchefunktion im Vordergrund steht, einzelne Kapitel oder Ausschnitte aus Büchern, Texte, bei denen die Anmutung eines Buches fehlt (z.B. kein Cover, Titelei, Impressum, Inhaltsverzeichnis) sowie fremdsprachige E-Books, die nicht vorrangig für den deutschen Markt bestimmt sind. Bei Büchern von Selfpublishern kommt es auf den Einzelfall an. So nimmt der Gesetzestext Publikationen von Selfpublishern aus, die nicht als verlags-, und buchhandelstypisch eingestuft werden können; unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist, muss gegebenenfalls durch die Rechtsprechung geklärt werden.

Keinen Einfluss hat die Preisbindung auf die Höhe der anfallenden Umsatzsteuer. E-Books unterliegen wie Bücher einem reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 %.