„Digital Rights Management“ ist eine Form des Kopierschutzes für digitale (Verlags-)Erzeugnisse, um die unberechtigte Veränderung oder Weitergabe des „Content“ in Form von Verkauf, Tausch, Miete oder Leihe zu verhindern.
Der „weiche“ Kopierschutz besteht aus einem „Wasserzeichen“, mit dem der erste Erwerber des „Content“ auf Dauer identifiziert werden kann. Wenn illegale Kopien auftauchen, kann damit die „Quelle“ identifiziert werden, i. d. R. aber nicht der Weg der weiteren Verbreitung. Der „harte“ Kopierschutz verhindert auf technische Weise die unberechtigte Vervielfältigung (oder auch Bearbeitung) von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Das bedeutet, dass ein Inhalt, der aus dem Internet auf E-Book-Reader, Laptop, Computer, Smartphone o. a. heruntergeladen worden ist, nicht (ohne weiteres) auf ein anderes Gerät überspielt werden kann, egal ob es demselben Nutzer oder einem fremden gehört. Zur Entschlüsselung bedarf es der Registrierung des Nutzers und einer Adobe Software. Bei aller technischen Raffinesse finden sich immer wieder Spezialisten, die mit krimineller Energie auch den „härtesten“ Adobe DRM-Schutz knacken können.