I. d. R. entscheiden Gängigkeit und Konditionen eines Titels über die Aufnahme ins Barsortiment. Lange Zeit wurden Reihen vollständig geführt. Als das Prinzip der Vollständigkeit von Reihen zur Diskussion stand, weil die Konditionen für die (weniger gängigen) Randtitel einer Reihe nicht (mehr) ausgereicht haben, wurde auf Verlegerseite die Idee der Titelgebühr geboren. Um die Vollständigkeit einer Reihe oder gar eines Verlagsprogramms im Barsortiment weiterhin zu gewährleisten, waren bestimmte Verlage bereit, Titelgebühren für Randtitel zu bezahlen, die nach dem oben genannten Grundsatz vom Barsortiment sonst nicht mehr geführt worden wären. Die Idee der Titelgebühr hat sich jedoch – mit Ausnahmen – nicht durchsetzen können, weil in letzter Konsequenz die Barsortimente gezwungen wären, alle Reihen vollständig bzw. die Backlist aller Verlage zu führen, die dafür Titelgebühren bezahlen. Die Titelgebühren können aber nicht so hoch sein, dass die damit notwendigen Kapazitätserweiterungen in den Barsortimenten finanziert werden könnten. Mit der Aufstockung der Lagertitel in den Barsortimenten bis auf 1 Mio. (2016) und mit der Einführung von PoD ist die Titelgebühr kein Thema mehr. Der „Druck auf Bestellung“ hat zu einer enormen Vermehrung der Titelzahlen geführt: Das VLB verzeichnet (2017) rund 2,5 Mio. Einträge, i. d. R. lieferbare Titel.