Die Barsortimente sind keine „Black Box“, in der die Bücher der Verlage „verschwinden“, ohne dass festzustellen wäre, wohin sie geliefert werden. Die Barsortimente sind gegen Gebühr bereit, die durch sie fließenden Bücherströme den jeweiligen Verlagen offen zu legen, jedoch nicht so detailliert, dass die Bezüge der einzelnen Buchhandlungen erkennbar werden. Dazu haben sie sich bereits in den „Thesen der Barsortimente“ (Sonderdruck aus „Börsenblatt“ 43/1987) bekannt. These 5 lautet: „Die Barsortimente sind bereit, die durch sie fließenden Bücherströme offen zu legen, soweit Verlage dafür ein berechtigtes Interesse haben und bereit sind, die dadurch entstehenden Kosten zu bezahlen.“
Wenn Buchhandlungen einen großen Teil ihrer Bezüge über ein Barsortiment abwickeln, eröffnen sie u. U. den Verlagen, deren Titel nicht (mehr) direkt bezogen werden, die Möglichkeit, den Absatz ihrer Titel über das Barsortiment an diese Buchhandlungen transparent zu machen (Anabel und Funktionsverschiebung).