Initiativen des Börsenvereins und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins

Eine Übersicht der Projekt-Webseiten des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

Verlage müssen in Gesamtverzeichnissen und Verlagskatalogen die Ladenpreise für preisgebundene Verlagserzeugnisse angeben. Da der feste Ladenpreis den „Normalfall“ darstellt, brauchen preisgebundene Verlagserzeugnisse nicht als solche gekennzeichnet werden. Hingegen müssen sämtliche nicht gebundenen Produkte mit einer entsprechenden Kennzeichnung „Unverbindliche Preisempfehlung“ versehen werden. Dies gilt insbesondere für Bücher, für die der Verlag die Ladenpreisbindung aufgehoben hat, aber auch für fremdsprachige Bücher, für Hörbücher, Videos, Kalender, nicht gebundene CD-ROM und sonstige Non-Books. Außerdem müssen Verlage für den Verkauf in die Schweiz Frankenpreise angeben. Dies gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn ein Verkauf ausgeschlossen oder so gut wie ausgeschlossen ist. Für den Verkauf nach Österreich können unverbindliche Preisempfehlungen ausgesprochen werden. Eine Verpflichtung dazu besteht aber nicht.