Initiativen des Börsenvereins und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins

Eine Übersicht der Projekt-Webseiten des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der Stiftung Buchkultur und Leseförderung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.

ABC des Zwischenbuchhandels

Auslieferungsvertrag


Der Auslieferungsvertrag ist die Basis für die Beziehungen zwischen Kommittent (Verlag) und Kommissionär (Verlagsauslieferung). Darin werden die Leistungen festgelegt, die die Verlagsauslieferung zu erbringen hat und die Gebühren, die der Verlag (heute oft als Mandant bezeichnet) dafür zu zahlen hat. Beim Auslieferungsvertrag handelt es sich um einen Vertrag sui generis, der verschiedene Geschäfte des Handelsrechts miteinander verbindet. Das Kommissionsgeschäft (§§ 383 ff. HGB) ist nur bedingt anwendbar, da der buchhändlerische Kommissionär traditionell in fremdem Namen für fremde Rechnung tätig wird. Der Kommissionär nach § 383 HGB handelt in eigenem Namen für fremde Rechnung. Die Verlagsauslieferung als Kommissionär im Buchhandel erwirbt i. d. R. nicht die Verlagserzeugnisse ihrer Kommittenten, hat sie aber als Lagerhalter (§§ 467 ff. HGB) sorgfältig zu verwalten und ggf. (je nach Vertrag) auch zu versichern.
Es gibt vier Grundformen der Verlagsauslieferung (VA):
1. Auslieferung nach dem Mandantenprinzip (früher der Regelfall des Kommissionärs im Buchhandel):
Hier wird die Auslieferung für jeden Verlag (Mandant) völlig separat geführt, vom Bestelleingang über die Auftragsbearbeitung, die Lagerung (Lager) und Kommissionierung (Kommissionieren) bis zur Fakturierung (Faktura). Die Bezahlung erfolgt auf ein Konto des Verlages. Bei immer mehr Verlagsauslieferungen können inzwischen verlagsübergreifend Packstücke gebildet (Versandgemeinschaft) oder gemeinsame Rechnungen erstellt (Fakturgemeinschaft) werden, auch das Inkasso (Eintreiben offener Forderungen) kann (als Zusatzleistung) vereinbart werden.
2. Fakturgemeinschaft: Um nicht nur die Sendungen/Packstücke, sondern auch die Rechnungen zu bündeln, können mehrere oder alle Verlage in einer VA eine Fakturgemeinschaft bilden. Alle ihre Titel (Artikel) werden dann auf eine Rechnung gesetzt. Die Rabatte können nach Vorgabe der jeweiligen Verlage nach Kunden, Titeln oder Warengruppen differenziert werden, aber die Zahlungsbedingungen müssen auf einer Rechnung einheitlich sein, da der Rechnungsbetrag im Ganzen auf ein Konto der Verlagsauslieferung überwiesen wird. Die Software der VA teilt dann die Umsätze und die eingehenden Zahlungen der Kunden auf die jeweiligen Verlage auf.
3. Factoring (Forderungskauf):
Die Verlagsauslieferung kauft die Forderungen ihrer Verlage bei Rechnungsstellung und kann damit die Bestellungen bei verschiedenen Verlagen entweder auf jeweils verlagsbezogene Rechnungen oder auf eine Rechnung setzen, in beiden Fällen aber zu einer Sendung bündeln. Die Bezahlung der Rechnungsbeträge erfolgt an die Verlagsauslieferung (nicht an die einzelnen Verlage!), da sie der Gläubiger ist, d. h. die Forderungen der Verlage gekauft hat.
4. Auslieferung auf eigene Rechnung:
Die Verlagsauslieferung kauft die auszuliefernde Ware (spätestens in der juristischen Sekunde) vor dem Verkauf an den Abnehmer (Groß- und Einzelhandel oder Letztabnehmer/ Konsument), was nur bedingt mit dem „Selbsteintritt des Kommissionärs“ (§ 400 HGB) vergleichbar ist; denn die Verlagsauslieferung kauft die auszuliefernden Artikel generell und nicht im Einzelfall zu den im Auslieferungsvertrag vereinbarten Konditionen (Rabatten, Remissionsrechten, Zahlungszielen usw.). Mit dem Kauf der Ware wird die Verlagsauslieferung zum Absatzmittler (Eigenhändler), d. h., sie verkauft die Ware wie ein Großhändler, setzt sie auf eine Rechnung und liefert sie in einer Sendung. Wer die Abgaberabatte festlegt, regelt der Auslieferungsvertrag. Diese Variante der Verlagsauslieferung gewährt einheitliche, auf die jeweiligen Rechnungen bezogene Zahlungsziele und -adressen, Skontoregelungen und Valutierung, d. h. nicht nach Verlagen getrennt – oder anders ausgedrückt: Die Zahlungskonditionen bestimmt die Verlagsauslieferung. Die Bezahlung erfolgt mit befreiender Wirkung nur an die Verlagsauslieferung. Diese Form der Verlagsauslieferung findet man insbesondere in Österreich und der Schweiz (Auslieferung) und bei manchen Importeuren (Import) und bei immer mehr Verlagsauslileferungen in Deutschland.