Sitz des Kommissionärs: Die Buchhandelsgeschichte kennt traditionelle Kommissionsplätze, an denen portofrei geliefert worden ist (z. B. Berlin, Frankfurt am Main, Leipzig, Stuttgart). Der historische Begriff hat heute nicht mehr dieselbe Bedeutung wie damals. Nach der Verkehrsordnung für den Buchhandel ist der Kommissionsplatz der Sitz des (jeweiligen) Sortiments-Kommissionärs. Im Büchersammelverkehr muss der Verlag seine Bücher dorthin kostenlos liefern oder eine Einholgebühr bezahlen (§ 15 Ziff. 2 der Verkehrsordnung), wenn er die Verlegerbeischlüsse vom Bücherwagendienst bei seiner Auslieferung abholen lässt. Die portofreie Lieferung am Kommissionsplatz gehört der Geshichte an.