Viele Verlage gewähren neben dem Grundrabatt Staffelrabatte, d. h., der Rabatt(satz) erhöht sich, wenn mehrere Exemplare pro Titel oder auch mehrere Exemplare einer Reihe bestellt werden, z. B. 30 % für ein oder zwei Exemplare, 33 % für drei und vier Exemplare, 35 % ab fünf Exemplaren. Damit verbunden ist die Hoffnung (der Anreiz), mehr als nur ein oder zwei Exemplare eines Titels (fürs Lager) zu bestellen.
Zum Staffelrabatt zählt auch die buchhändlerische Partie, ein Naturalrabatt, der über „Freiexemplare“ abgegolten wird. Sogenannte Reizpartien (23/20 oder 115/100) gewähren gegenüber der Standardpartie (11/10) mehr Freiexemplare im Verhältnis zu den bezahlten Exemplaren. Wie beim normalen Staffelrabatt gibt es diesen Naturalrabatt nicht nur titelbezogen, sondern auch reihenbezogen. „Gemischte Partie“: Wer aus einer Reihe mindestens elf Exemplare (verschiedener Titel) bestellt, erhält das elfte Exemplar kostenlos. Beide Formen des Staffelrabattes sind in Zeiten der Jahreskonditionen eher selten geworden.