Während der Verbreitende Buchhandel bis in die 1970er Jahre neben den Grund- und Staffelrabatten (einschließlich der Naturalrabatte in Form von Partien) nur noch anlassbezogene Rabatte wie Messe- und Reiserabatte kannte, setzten große Buchhandlungen und die ersten Filialisten seit den 1980er Jahren ganzjährig geltende Vereinbarungen durch, wie sie die Taschenbuchverlage schon länger angeboten hatten. Diese „Jahreskonditionen“ regeln die Lieferbedingungen, insbesondere die Rabatte, unabhängig von Messe- oder Vertreterbesuchen nach dem Jahresumsatz und anderen Leistungen (§ 6 Abs. 1 BuchPrG) der einzelnen Buchhandlung oder der gesamten Filialkette. Viele Buchkaufhäuser, Sortimentsbuchhändler, alle Filialisten, Versand- und Internetbuchhändler erhalten seitdem ganzjährig „Reisekonditionen“, wenn sie die vereinbarten Bedingungen erfüllen. Grund- und Staffelrabatte stehen deshalb meist nur noch auf dem Papier.
Die großen Kunden der Verlage setzten im Laufe der Zeit immer höhere Rabatte und günstigere Zahlungsziele durch und nähern sich auf diese Weise den Barsortimentskonditionen. Da sie aber nicht nur Kunden der Verlage sondern auch der Barsortimente sind, verwischte sich die traditionelle Rabattgestaltung (Barsortimentsrabatt, Funktionsrabatt, Grundrabatt), denn als Kunden der Barsortimente erwarten sie auch von diesen bessere Konditionen als die traditionellen Grund- und die Staffelrabatte.
Da die Barsortimente sich bisher im Wesentlichen (Ausnahmen Anabel, Bezugswegoptimierung, LG Buch und Schulbücher) noch an die titelbezogene Grund- und Staffelrabatte der Verlage halten, gewähren sie größeren Kunden höhere Barzahlungsrabatte (Skonti) sowie Jahresumsatzrabatte (Boni) und haben ihre Gebührenstaffeln im Büchersammelverkehr degressiv (sinkende Gebühren bei steigenden Umsätzen bzw. Gewichten) gestaltet.