Bundesverband

EU-Entwaldungsverordnung: Börsenverein und weitere Verbände kritisieren Unverhältnismäßigkeit

Branchenverbände teilen grundsätzlich das Ziel der EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) und veröffentlichen gemeinsame Stellungnahme zu Umsetzungsdetails
Erstellt am 11.11.2024


Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels und weitere Branchenverbände der Wertschöpfungskette für Druckprodukte – der Bundesverband Druck und Medien, der Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen, der Medienverband der freien Presse, der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger und der Gesamtverband Pressegroßhandel – beteiligen sich mit einer gemeinsamen Stellungnahme an der Verbändeanhörung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die Stellungnahme bezieht sich auf das nationale Gesetz zur Durchführung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), wofür das BMEL Ende Oktober einen Referentenentwurf veröffentlichte.

Die Branchenverbände teilen ausdrücklich das Ziel der EU-Entwaldungsvorordnung, die globalen Naturwälder zu schützen und setzen sich für transparente Lieferketten ein. Ebenso begrüßen sie nachdrücklich die von der EU-Kommission vorgeschlagene Verschiebung der Anwendung der EUDR, über die das Europäische Parlament am 14. November abstimmen wird. Zugleich geben sie einige Punkte bezüglich der Umsetzungsdetails zu bedenken:

  • Sie fordern, dass die Anforderungen an die Nachweisführung über eine entwaldungsfreie Lieferkette nicht zu einer Überregulierung führen darf, die die Wettbewerbsfähigkeit oder die Innovationskraft der gesamten Branche gefährdet. Sanktionen sollten nur an vorwerfbares, eigenes Verhalten geknüpft sein und nicht an praktisch nicht umsetzbare Sorgfaltspflichten. 
  • Darüber hinaus sollten Unternehmen keine Unverwertbarkeit oder Vernichtung ihrer Produkte befürchten müssen, sofern sich nachträglich herausstellte, dass ein geringer Anteil von Fasern problematischer Herkunft enthalten sein könnte. Es sei erforderlich, dass die Sanktionen hinsichtlich der Vorwerfbarkeit möglicher Verstöße differenzierten.
  • Angesichts der Unklarheiten über die sich tatsächlich aus dem Referentenentwurf ergebenden Pflichten für die Unternehmen, sollte das Hauptaugenmerk des Gesetzgebers derzeit nicht auf der Sanktionierung von Verstößen, sondern auf einer Verstärkung der Klarstellungs-, Beratungs- und Unterstützungsaktivitäten liegen. Hierzu müsse der Gesetzgeber weitere Angebote bereitstellen, insbesondere zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen.

Die gesamte Stellungnahme kann hier eingesehen werden: www.boersenverein.de/politik-positionen/entwaldungsfreie-lieferketten


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