Wie entwickeln sich die Konditionen auf dem Buchmarkt?
Erstellt am 22.03.2023
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat zwischen 2021 und 2023 Buchhandlungen und Verlage in zwei Etappen vertraulich zum Konditionengefüge befragt. Hintergrund waren Beobachtungen, die nahelegten, dass die Vorschriften aus Paragraf 6, Absatz 3 des Buchpreisbindungsgesetzes zur Konditionengestaltung zwischen Verlagen und Buchhandlungen nicht überall eingehalten werden.
Aufgrund des Kartellrechts ist es nicht möglich, konkrete Ergebnisse der Umfrage offenzulegen, insbesondere hinsichtlich der ermittelten Konditionen. Um den gesetzlich geschützten Geheimwettbewerb zu wahren, können nur abstrahierte Ergebnisse veröffentlicht werden.
Die Umfrageergebnisse deuten darauf hin, dass im Laufe der letzten Jahre wieder ein größeres Bewusstsein für die rechtlichen Rahmenbedingungen entstanden ist und sich das Konditionengefüge wieder mehr an den Rechtsgrundlagen ausrichtet:
Der Vorstand des Börsenvereins hat sich eingehend mit den Ergebnissen befasst und weitere Erkenntnisse und Maßnahmen abgeleitet. Der Beschluss des Vorstands:
Hintergrund zur Umfrage
Der Börsenverein hat die Umfrage in zwei Wellen von September bis Dezember 2021 und von November 2022 bis Februar 2023 bei Buchhandlungen und Verlagen durchgeführt. Insgesamt nahmen an der ersten Welle 1.072 Unternehmen teil, an der zweiten Welle 669. 435 Unternehmen (146 Verlage und 289 Buchhandlungen) haben beide Umfragen so vollständig ausgefüllt, dass sie für den Teil der Veränderungsmessungen zur Verfügung standen. Die Initiative für die Befragung ging von einem Runden Tisch mit Vertreter*innen der drei Sparten zu Konditionen auf dem Buchmarkt aus, der auf Einladung des Börsenvereins im April und Mai 2021 stattgefunden hat. Weitere Informationen zum Runden Tisch und den Beschlüssen sind in der Pressemitteilung vom 18.5.21 nachzulesen.