Das Bestell-Clearing ist Teil des Sortimenter-Kommissionsgeschäfts (Sortiments-Kommissionär – bei KNV seit 1829). 1842 entstand in Leipzig eine zentrale Austauschstelle für Bestellzettel. Eine Bestellanstalt (BA) erleichtert dem Buchhändler den Bestellverkehr, indem er den größten Teil seiner Bestellungen an seinen Kommissionär sendet, der dann alle Bestellungen gebündelt an die entsprechenden Verlage / Auslieferungen weiterleitet.
Im IT-Zeitalter ist der Begriff „Bestellanstalt“ veraltet und wird durch das modernere Clearing Center abgelöst. In vielen Fachbüchern und in der Verkehrsordnung für den Buchhandel in der Fassung vom 9. November 2006 wird aber nach wie vor der Begriff „Bestellanstalt“ verwendet: „Als Bestellanstalt leitet er (Sortiments-Kommissionär) im Auftrag des Sortiments-Kommittenten dessen Bestellungen an die Verlage bzw. deren Auslieferungen weiter.“ (§ 1 Ziff. 3c letzter Satz)