Die Gebühren im Kommissionsgeschäft unterteilen sich in Gebühren für die Nutzung der Bestellanstalt, konkret für die Weiterleitung von Bestellungen an Verlage oder deren Auslieferungen (und ggf. für Rückmeldungen). I. d. R. werden dafür Cent-Beträge pro Bestellzeile entrichtet. Die Gebühr für den Bücherwagendienst errechnet sich entweder in Prozent vom Rechnungswert oder als Kilogebühr (vgl. Porto). Im Büchersammelverkehr hat der Empfänger Kilogebühren zu entrichten. Der Betrag pro Kilo ist umso niedriger, je höher das Gewichtsaufkommen im Büchersammelverkehr (und im Barsortiment) ist, d. h. die Kilogebühren-Tabelle ist degressiv aufgebaut (je höher die Gewichte, desto geringer der Preis pro Kilo). Der Kommittent eines Sortiments-Kommissionärs bezahlt i. d. R. zusätzlich zu diesen variablen Gebühren für die Nutzung der Bestellanstalt und des Büchersammelverkehrs noch eine fixe Gebühr pro Monat, die als Kommissionsgebühr bezeichnet wird und unabhängig ist vom Grad der Nutzung der Bestellanstalt und/oder des Büchersammelverkehrs. Schließlich erhalten die Bücherwagendienste noch Einholgebühren von den Verlagen bzw. ihren Auslieferungen, die nicht frei Kommissionsplatz (Sitz des Sortiments-Kommissionärs) liefern (§ 15 Ziff. 2 Satz 2 der Verkehrsordnung).